Über mich

Das Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik Tino Lange ist ein versicherungs- und werkstattunabhängiges Sachverständigenbüro.
Ich haben mich auf die Erstellung von Unfallschadengutachten und Bewertungen im Kraftfahrzeugbereich spezialisiert.
 
Seit mehreren Jahren bin ich als unabhängiger KFZ Sachverständiger und KFZ Gutachter für den Geschädigten tätig.
 
Durch die jahrelange Berufserfahrung habe ich ein großes Spektrum an Fach- und Spezialwissen erworben.
Durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen festige und baue ich dieses Wissen ständig aus.

Im Jahr 2014 wurde ich von der Handwerkskammer zu Leipzig  als KFZ- Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt.
 
Auf Wunsch unterstützen ich Sie gerne bei der gesamten Schadenabwicklung.
Ich stehen Ihnen mit meinem Wissen, sowie langjährigen Geschäftspartnern, bestehend aus Rechtsanwälten, Reparaturbetrieben,
Autohäusern und Leihwagenfirmen gerne beratend zur Seite.

 

Informationen

 
Recht bekommen im Streitfall
 
Die Erfahrung zeigt: Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen. Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Verkehrsanwälte helfen Ihnen kompetent bei:

  • der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
  • der Sicherung der Beweise
  • der Feststellung des Schadensumfangs
  • Fragen der Wertminderung
  • Fragen der Reparaturkosten
  • der Auswahl eines Gutachters
  • Kosten für Gutachten

Die Kosten des Verkehrsanwaltes zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.

Ihre Rechte im Schadensfall
 
Sie haben das Recht auf:

  • einen Anwalt Ihrer Wahl
  • auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • freie Wahl des Gutachters
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.


Tipp: Nach dem Unfall – Bloß nicht!

  • Niemals vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!
  • Die Abwicklung des Unfalls nicht von Dritten abnehmen lassen!
  • Keine „kostenlose“ Unfallhilfe annehmen, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist!
  • Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung z.B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen / Gutachters treffen!
  • Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen!


Öffentliche Bestellung und Vereidigung
 

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der HWK zu Leipzig  für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.

 
ö.b.u.v. - Was bedeutet das ?

Wer ist „öffentlich bestellter“ Sachverständiger?

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb ist die Qualifikation zu prüfen, wenn Sachverständige ohne einen Hinweis auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung auftreten.Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen. Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger. Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: ö. b. u. v.) nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es ausschließlich in Deutschland.

Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf muss er einen Eid leisten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand dar.
Im Vertrauen auf diesen geleisteten Eid sollen in Gerichtsverfahren in Deutschland im Regelfall öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden.
Selbstverständlich gelten diese Grundpflichten eines ö. b. u. v. -Sachverständigen nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber.
Die gesetzliche Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen findet sich in § 91 HwO oder in § 36 GewO.

Die Bestellung kann durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Architekten- oder Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes erfolgen.
Ein Bewerber für das Amt eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen muss bei allen bestellenden Institutionen ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand mit sehr hohem Maßstab im jeweiligen Fachgebiet geprüft wird. Nur Bewerber, die ihre fachliche und persönliche Qualifikation im Prüfungsverfahren unter Beweis stellen konnten, haben einen Anspruch auf die Bestellung. Die öffentliche Bestellung kann in unterschiedlichsten Fachbereichen erfolgen.

Der sogenannte Bestellungstenor gibt Auskunft über die bestellende Behörde und den Fach- bzw. Tätigkeitsbereich.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen werden i. d. R. für fünf Jahre bestellt. Vor der Wiederbestellung wird von den bestellenden Behörden geprüft, ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen vorliegen. Ein besonderer Augenmerk wird darauf gelegt, ob die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung im jeweiligen Bestellungsgebiet nachgekommen sind. Alle von den in Deutschland ansässigen 80 IHKs öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in einem offiziellen bundesweitem Sachverständigenverzeichnis geführt. Auch die Handwerkskammern betreiben eine bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank.
 

Dienstleistungen

 
Schadengutachten für PKW, Nutzfahrzeuge, Zweiräder  

  •     Haftpflichtschäden
  •     Kaskoschäden
  •     Begutachtung von LKW und Autobusschäden
  •     Motor- und Lackschäden
  •     Reifenschäden
  •     Begutachtung von Sachbeschädigungen in Verbindung mit Haftpflichtschäden
  •     Ermittlung von technischer und merkantiler Wertminderung


Beweissicherungen

Wiederbeschaffungs- und Restwertgutachten

Forensische Gutachten

Technische Gutachten

Technische Beratung

Zustandsberichte (EU-Verbrauchsgüterrichtlinie)

Untersuchung von Leasing- und Gebrauchtfahrzeugen

Verkehrstechnische Gutachten

Plausibilitätsuntersuchungen

Als DAT-Vertragspartner Schätzungen nach dem DAT-System für Händlereinkaufs- und Verkaufswerte

Bewertung und Begutachtung von Oldtimern

 

Kontakt

 

So können Sie sich mit uns in Verbindung setzen

Wir danken Ihnen für das Interesse an unserem Unternehmen und freuen uns, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten.

Im modernen Medienzeitalter können wir Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme anbieten: per Telefon, per Handy, per Fax oder per
E-Mail.

Tel. 03421/7787667
Fax: 03421/787668
Mobil: 0173/3957227
E-Mail: info@kfz-gutachten-torgau.de

Auf dem Postweg erreichen Sie uns unter der Adresse:

Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik
Lindenstraße 3
04860 Torgau OT Welsau

 

Anfahrt

 
Anfahrt zum Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik:
Lindenstraße 3
04860 Torgau OT Welsau
 


 

Impressum

 
Angaben gemäß § 5 TMG:
Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik
Inh. Tino Lange
Lindenstraße 3
04860 Torgau OT Welsau
 
Kontakt:
Telefon: 03421 – 7787667
Telefax: 03421 – 7787668
 
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE273441004
 
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz der Gesellschaft:
(folgt)
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